AGB

Anhang 1: Allgemeine Geschäftsbedingungen InnoTix AG

August 2025

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, welche mit 

InnoTix AG, Eibenstrasse 11, 8045 Zürich (nachfolgend «InnoTix») 

abgeschlossen werden. Die Vertragspartei von InnoTix wird nachfolgend «Kundin» genannt. 

Vertragsbeziehung

Zwischen InnoTix und der Kundin kommt ein Vertrag zustande, sobald ein gegenseitiger Wille zum Vertragsschluss vorliegt. Dieser kann auch konkludent oder mündlich erfolgen. 

In der Regel wird zwischen InnoTix und der Kundin ein Rahmenvertrag (meist “Master Service Agreement” genannt) geschlossen. Zum Vertrag gehören neben den genannten Rahmenverträgen auch die dazugehörigen Anhänge. Offerten sind Teil des Vertrages, sofern dies explizit festgehalten wird. 

Sofern InnoTix bereits vor Unterzeichnung eines Master Service Agreements mit der Arbeit begonnen hat, stimmt die Kundin einer rückwirkenden Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme zu.

InnoTix hat Konzerngesellschaften u.a. in der Schweiz (WellDev AG), Österreich (WellDev GmbH), Kanada (WellDev Canada Inc.), Mauritius (WellDev Services (Mauritius) Ltd.) und Bangladesh (WellDev Bangladesh Ltd.). Die Tochter-, Schwester- und Mutterunternehmen von InnoTix können für die Erbringung der Dienstleistungen von InnoTix ohne zusätzliche explizite Zustimmung der Kundin jederzeit als Subunternehmen beigezogen werden. Dies gilt auch für zukünftige Tochter- und Schwesterunternehmen, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht Teil der Unternehmensstruktur von InnoTix waren.

Preis und Rechnungsstellung

Die Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer. Wenn nichts anderes vereinbart ist, gelten die Preise in Schweizer Franken (CHF). Die Leistungen werden ohne gegenteilige Vereinbarung monatlich abgerechnet. Die Rechnungen sind innert 20 Tagen zu begleichen, danach kommt die Kundin automatisch in Verzug. InnoTix behält sich das Recht vor, einen Verzugszins in der Höhe von 5% und Mahngebühren zu erheben und die ausstehende Forderung an ein Inkassounternehmen zu übertragen.

InnoTix kann die Ansätze für einzelne Mitarbeitenden mit einer Vorlaufzeit von 90 Tagen auf ein Monatsende einseitig anpassen.

Kündigung

Beide Parteien können einen unbefristeten Vertrag mit einer Frist von drei Monaten jeweils per Monatsende kündigen. 

Die Parteien geben sich von der jeweils anderen Partei erhaltenen Unterlagen, Informationen, Geräte, Material, Schlüssel etc., in der Form, wie sie übergeben wurden, im Falle einer Beendigung des Vertrages unverzüglich zurück. Soweit eine Rückgabe nicht möglich ist, werden Unterlagen, Informationen etc. gelöscht, resp. vernichtet. Die dabei entstehenden Kosten trägt die jeweils zur Rückgabe verpflichtete Partei. Auf Wunsch einer Partei muss die andere Partei die Erfüllung der vorerwähnten Rückgabe oder Löschung / Vernichtung schriftlich bestätigen. 

Gewährleistung

InnoTix erbringt sämtliche Dienstleistungen mit der gebotenen Sorgfalt und Fachkenntnissen und sichert zu, dass bei werkvertraglichen Dienstleistungen das Werk im Wesentlichen den schriftlich vereinbarten Spezifikationen entspricht. Für die Prüf- und Rügeobliegenheiten und Prüf- und Rügefristen der Kundin sowie für die Verjährungsfrist gelten die werkvertraglichen Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.

Die Kundin hat allfällige Mängel innerhalb von 5 Arbeitstagen per Mail an die zuständige Projektleitung von InnoTix zu melden. InnoTix behält sich das Recht vor, eine Nachbesserung durchzuführen. Sind Mängel durch das Verschulden der Kundin verursacht, trägt diese die Kostenfolge der Mängelbehebung. Jegliche weitere Gewährleistung, insbesondere für Mangelfolgeschäden, wird ausdrücklich ausgeschlossen.

InnoTix übernimmt keine Gewährleistung für Produkte (z.B. Software) oder Dienstleistungen Dritter, welche auf Wunsch oder mit Zustimmung der Kundin verwendet wurden.

Sofern im Rahmen der vertraglichen Leistungserbringung Künstliche Intelligenz (KI) oder KI-Modelle zum Einsatz kommen und soweit nicht anders schriftlich vereinbart ist, trägt die Kundin die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit der Eingabedaten und die Validierung der durch KI-Modelle generierten Ergebnisse.

Haftung

InnoTix ist für die sorgfältige Ausführung ihrer Dienstleistungen besorgt. Die Haftung wird im Umfang des gesetzlich Erlaubten ausgeschlossen. Im Rahmen der verbleibenden Haftung wird gegenseitig die maximale Haftungssumme auf die Vertragssumme für den entsprechenden Auftrag, maximal aber auf CHF 100'000 beschränkt.

Datenschutz

Die Kundin und InnoTix nehmen gegenseitig ihre Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis und versichern sich gegenseitig, Personendaten nur in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht zu verarbeiten.

Die Datenschutzbestimmungen von InnoTix können jederzeit unter https://www.innotix.com/datenschutz abgerufen werden.

Die Kundin ist für personenbezogene Daten, welche im Vertragsverhältnis bearbeitet werden, ausschliesslich verantwortlich (Verantwortliche im Sinne der Datenschutzgesetze). InnoTix ist Auftragsdatenbearbeiterin, ein entsprechender Auftragsdatenverarbeitungsvertrag (AVV) wird im Rahmen des Rahmenvertrages abgeschlossen.

Die Kundin nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass InnoTix weltweit Mitarbeitende und Subunternehmen beschäftigt und dass im Rahmen der vertraglichen Leistungserbringung weltweit auf die IT-Systeme der Kundin zugegriffen werden können. Dies gilt insbesondere für die Länder Kanada, Bangladesh, Mauritius, Schweiz und Österreich. 

Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich selber als auch ihre Erfüllungsgehilfen gegenseitig zur Wahrung der Vertraulichkeit aller nicht allgemein bekannten Unterlagen und Informationen, welche sich auf die geschäftliche Sphäre der anderen Partei beziehen und ihnen bei Vorbereitung und Durchführung dieses Vertrages zugänglich werden, einschliesslich des Inhaltes der Anhänge. Diese Pflicht bleibt bei berechtigtem Interesse auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.

Immaterialgüterrechte

Sämtliche Eigentumsrechte der unter der Dienstleistungen Managed Application und Staff Augmentation entwickelten Software gehen ohne anderslautende Vereinbarung nach Abschluss des Projektes vollumfänglich an die Kundin über. Ansonsten behält jede Partei die vorbestehenden Immaterialgüterrechte.

Bestreitet ein Dritter das Eigentum und/oder Nutzungsrechte an einer durch InnoTix entwickelten Software, hat die Kundin InnoTix unverzüglich über den vom Dritten erhobenen Anspruch zu informieren. InnoTix unterstützt die Kundin nach Möglichkeiten bei der Beilegung eines Rechtsstreits.

Höhere Gewalt

InnoTix wird von der Verpflichtung zur Leistung befreit oder die Leistung wird zeitlich aufgeschoben, wenn die Nicht- oder Spätleistung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Als höhere Gewalt gelten u.a. Naturkatastrophen, Kriege, Streiks, Pandemie, Epidemie und sonstige, nicht von einer Partei zu vertretende Umstände wie bspw. Stromausfälle, Unterbrechung und Zerstörung datenführender Leitungen etc. Diese Regel gilt insbesondere auch für die Tochter- und Schwesterunternehmen, welche InnoTix für die Erbringung der vertraglichen Leistung beizieht. 

Übertragung

Die Kundin darf diesen Vertrag, sowie einzelne Rechte und Pflichten daraus, nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von InnoTix auf eine andere Partei übertragen. InnoTix darf eine entsprechende Übertragung innerhalb des Unternehmens oder des Konzerns unbeschränkt vornehmen.

Anpassungen AGB

InnoTix kann die vorliegenden AGB jederzeit einseitig ändern. Änderungen werden der Kundin in geeigneter Weise zur Kenntnis gebracht. Widerspricht die Kundin den Änderungen nicht innerhalb von 14 Tagen, gelten die Änderungen als akzeptiert. 

Anwendbares Recht

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterstehen schweizerischem Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts.

Streitbeilegung

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, im Falle von Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit der vertraglichen Beziehung in guten Treuen eine einvernehmliche Regelung anzustreben.

Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte am Hauptsitz von WellDev.

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